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Hausordnung

(Grundlage Schulrecht in Brandenburg, Grundgesetz, DSGVO, Urheberrechtsgesetz)

 

Hausordnung Grundschulbereich Jahrgangsstufe 1 bis 4

1. Allgemeine Grundsätze für das Schulleben

 

1.1.  Wir bewegen uns im Schulgebäude und auf dem Pausenhof rücksichtsvoll und so, dass wir uns und andere nicht verletzen

 

1.2. Wir erfüllen unsere Aufgaben regelmäßig und pünktlich.

 

1.3. Wir fühlen uns für unsere Schule verantwortlich und halten sie ordentlich und sauber.

 

1.4. Wir hören einander zu und helfen uns gegenseitig.

 

1.5. Wir lösen Konflikte im Gespräch und bleiben fair.

 

1.6. Wir gehen respektvoll miteinander um und reden freundlich miteinander.

 

 

2. Grundsätze für den Unterrichtsalltag

 

2.1. Wir kommen pünktlich zum Unterricht und gehen allein in den Raum.

 

2.2. Das Fußballspielen auf dem Schulgelände ist nur mit Softbällen erlaubt.

 

2.3. Unsere Räder schieben wir auf dem Schulgelände.

 

2.4. Regenpausen verbringen wir im Klassenraum mit ruhiger Beschäftigung.

 

2.5. Wir achten fremdes Eigentum.

 

2.6. In den Toiletten halten wir Ordnung und Sauberkeit. Die Toilette ist kein Pausenraum.

 

2.7. Wir lassen Dinge zu Hause, die andere stören und gefährden können.

 

2.8. Das Handy bleibt während der Unterrichtszeit und des Ganztages ausgeschaltet.

Zur Bearbeitung von Lerninhalten sind Lehrkräfte zur Nutzung entscheidungsberechtigt.

Es dürfen keine Bild- oder Tonaufnahmen von anderen Personen ohne deren Zustimmung gemacht werden.

 

 

gez. Treßin                                               gez. Klinge                                                 gez. Karam

Schulleitung                                            Schulkonferenzleitung                             Lehrerrat

 

 

Hausordnung Grundschul- und Sekundarstufen-I-bereich Jahrgangsstufe 5 bis 10

1. Allgemeine Grundsätze für das Schulleben

 

1.1. Meine Schule ist eine Lebens- und Lerngemeinschaft! Ich begegne Anderen in der Schule tolerant und gewaltfrei! Ich lehne Mobbing ab!

 

1.2. Meine Schule ist frei von jeglichem extremen Gedankengut und ich verzichte auf Straftaten jeder Art (z.B. Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse, Besitz von Waffen und Nachbildung derer, Drogenmissbrauch, Alkohol, Nikotin …).

 

1.3. Der Genuss von Energy-Drinks ist an unserer Schule verboten. Ich achte dieses Verbot und bringe keine solchen Getränke mit.

 

1.4. Ich schütze das installierte Sicherheitssystem der Schule vor Missbrauch!

 

1.5. Ich respektiere die Schülerlotsen, Ordnungsschüler und Ordnungsschülerinnen, die die Lehrer und Lehrerinnen bei der Aufsicht unterstützen!

 

1.6. Ich gehe verantwortungsbewusst und ordnungsgemäß mit dem Schuleigentum um!

 

1.7. Ich akzeptiere folgende Regelungen zur Nutzung von Handys/elektr. Geräten an meiner Schule:

  •  Die Verantwortung für die Einrichtung der Schülergeräte (Apps, Web-Dienste etc.) – vor allem in Hinblick auf Altersgerechtigkeit und Gesetzeskonformität – obliegt den Erziehungsberechtigten und nicht der Schule!

 

Es gilt:

  • 1. In den Hofpausen kann den Schülern und Schülerinnen der 5. – 10. Klassen eine der Hausordnung entsprechende Nutzung des Handys an den Handyinseln erlaubt werden! (vorderer Schulhof, 2 „Holzinseln“)

 

  • 2. Das Hören von Musik mit Kopfhörern auf dem Schulhof ist gestattet. Das öffentliche Abspielen und die Benutzung von Musikboxen sind untersagt!

 

  • 3. Vor Unterrichtsbeginn sind die Geräte auf „lautlos“ bzw.“ Flugmodus“ zu stellen und zu verstauen!

 

  • 4. Mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft und unter Berücksichtigung einer sachlichen Anwendung kann die Nutzung auch im Unterricht erlaubt werden.

 

  • 5. Das Fotografieren, Filmen, Tonaufzeichnen von Mitschülern und Mitschülerinnen, Lehrkräften oder Räumlichkeiten ist im gesamten Schulbereich sowie bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen untersagt!

 

  • 6. Eine Veröffentlichung von Bildern, Filmsequenzen oder Tonaufnahmen im Internet (z. B. YouTube, Facebook, Twitter, WhatsApp …) oder sonstigen Verteilermedien/Plattformen ist ohne Zustimmung der betroffenen Person unzulässig und hat strafrechtliche Konsequenzen! (Recht am eigenen Bild …)

 

  • 7. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige Abnahme des Handys/elektr. Gerätes und wird nach Beendigung der Hofpause/Unterrichtsstunde zurückgegeben! Bei Verweigerung der Herausgabe wird die Klassenleitung informiert, die dann weitere Maßnahmen einleitet! (s. Anhang zur Hausordnung)

 

 

2. Grundsätze für den Unterrichtsalltag

 

2.1. Ich halte mich daran, dass der Aufenthalt in der unterrichtsfreien Zeit nur auf dem Schulhof gestattet ist!


2.2. Ich nutze die Pausen zum Essen und Trinken, zum Gang auf die Toilette, die kleinen Pausen außerdem zum zügigen Fachraumwechsel!


2.3. Habe ich Ordnungsdienst, säubere ich die Tafel und verlasse den Fachraum in sauberem Zustand!

 

2.4. Mit Beginn der Stunde bin ich auf den Unterricht vorbereitet! Ich habe meine Arbeitsmaterialien auf der Bank (Hefter, Buch, Federtasche, Hausaufgabenheft …), halte die Sitzordnung ein, habe meine Straßenbekleidung abgelegt (einschließlich Kopfbedeckung)!

 

2.5. Ich halte mich an diese Grundsätze auch bei anderen schulischen Veranstaltungen!

 

 

Mir ist bekannt, dass bei entsprechenden Zuwiderhandlungen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen aus dem Anhang der Hausordnung zur Anwendung kommen! Für besondere Leistungen im Arbeits- und Sozialverhalten kann ich durch den Fachlehrer, Fachlehrerin oder Klassenlehrer, Klassenlehrerin bzw. durch die Schulleitung gelobt werden.

 


gez. Treßin                                               gez. Klinge                                                 gez. Karam

Schulleitung                                            Schulkonferenzleitung                             Lehrerrat

 

(aktuelle Fassung vom 17.09.2019)