Sporthallenordnung
Information zum Sportunterricht
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in den vergangenen Schuljahren kam es häufig zu Fragen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrkräften, Schülern und Eltern hinsichtlich bestimmter Regelungen im Sportunterricht. Um dies zukünftig zu vermeiden, möchte die Fachkonferenz Sport Sie hiermit zu den wichtigsten Aspekten informieren.
Schmuck und Piercings
Während des Sportunterrichts hat die Sportlehrkraft zur Verhütung von Unfällen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Schülerinnen und Schüler vor Schaden zu bewahren und zu verhindern, dass andere Personen durch sie Schaden erleiden (Artikel 25, Absatz 1 VV-Schulbetrieb; Artikel 2, Absatz 1 VV-Aufsicht und Anlage 1 VV-Aufsicht).
Schüler haben im Rahmen ihrer Schulpflicht die zur Unfallverhütung dienenden Maßnahmen zu unterstützen (§ 44, Absatz 3 BbgSchulG) und entsprechende Weisungen zu befolgen, was das Tragen von Armbanduhren, Ringen, Ohrringen, Armreifen, Ketten und insbesondere Piercings ausschließt. Gleiches gilt für die Nutzung von Handys im Sportunterricht.
Schüler und Schülerinnen haben folglich immer sämtlichen Schmuck und andere beim Sport hinderliche Gegenstände abzulegen. Sollte dies verweigert werden, können die entsprechenden Schüler und Schülerinnen nicht aktiv am Unterricht teilnehmen, da die Lehrkräfte anderenfalls gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen. Eine entsprechende Nichtteilnahme wird in diesem Fall als Leistungsverweigerung gewertet und bei Leistungskontrollen oder mehrmaligem Auftreten mit der Note „ungenügend“ bewertet (Artikel 7, Absatz 1 VV-Leistungsbewertung). Die Verantwortung der Sportlehrkraft wird selbst durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern das Tragen von Schmuck im Sportunterricht erlauben, nicht aufgehoben!
Sportsachen
Aus denselben Gründen ist es für einen angemessenen und sicheren Sportunterricht notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler Kleidung tragen, die einerseits ausreichende Bewegungsfreiheit gewährleistet und die zudem keinerlei zusätzliches Unfallpotential bietet. Folglich verbieten sich sowohl Jeans (Bewegungsfreiheit) als auch Cargohosen, Baggy Pants oder Ähnliches (Gefahr an Hosentaschen etc. hängen zu bleiben).
Zudem müssen die Anforderungen an die Nutzungsbedingungen der Sportstätten erfüllt werden. Die Schülerinnen und Schüler benötigen deshalb sowohl saubere Sportschuhe mit abriebfester Sohle für die Sporthalle als auch Sportschuhe für den Sportplatz / Außenbereich. Ein einziges Paar Sportschuhe für innen und außen ist aufgrund der dadurch entstehenden Hallenverschmutzung nicht zulässig! Sofern die Schüler und Schülerinnen keine entsprechenden Sportsachen zum Unterricht mitbringen, können sie ebenfalls nicht aktiv am Unterricht teilnehmen. Mit der Nichtteilnahme wird wie unter Punkt 1 verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
M. Kaudasch
(Leitung der Fachkonferenz Sport)
Sporthallenordnung / Regeln für den Sportunterricht
Vor der Stunde
Wir gehen leise und geordnet (nicht rennend) zur Turnhalle und stellen uns leise an der vereinbarten Stelle an.
Die Halle betreten wir erst nach Aufforderung der Lehrkraft.
In der Umkleide ziehen wir uns zügig und leise um.
Sportkleidung
In jeder Sportstunde tragen wir funktionale Sportkleidung: Turnschuhe, Sporthose und T-Shirt – in den kühleren Monaten warme Sportsachen und Schuhe für draußen.
Ab dem dritten Versäumnis der Sportkleidung werden die Eltern informiert (im Ermessen der Fachlehrkraft). Wird deswegen eine Leistungskontrolle versäumt, wird sie mit der Note 6 bewertet.
Sicherheit an Körper und Kleidung
Schmuck und Gegenstände, die beim Sport behindern oder gefährden – z. B. Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder und Ohrschmuck –, tragen wir nicht (Ohrschmuck ggf. abkleben).
Lange Haare binden wir zusammen, damit die Sicht frei bleibt und wir uns und andere nicht verletzen.
Geräte, Auf- und Abbau
Aufgebaute Geräte (auch Matten, Bänke, Sprossenwände) benutzen wir erst, wenn die Lehrkraft es erlaubt.
Den Geräteraum betreten wir nur, wenn wir zum Holen eines Geräts aufgefordert wurden.
Beim Auf- und Abbau helfen alle mit und erledigen ihren zugeteilten Dienst; dabei beachten wir die Sicherheitsregeln. Beim Transport sitzt niemand auf den Geräten.
Wir turnen und spielen erst, wenn alles aufgebaut ist und die Übung oder die Spielregeln erklärt wurden.
Bälle, die auf den Emporen landen, holen wir nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft herunter.
Verhalten in der Halle
Wir achten auf die Zeichen und Weisungen der Lehrkraft sowie des Hallen-, Ganztags- und technischen Personals.
Bei Erklärungen ist es ruhig – wir hören zu.
Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um: Wir lassen andere in Ruhe turnen, lachen niemanden aus, drängeln nicht und helfen und sichern uns gegenseitig.
Wenn wir die Halle verlassen (z. B. zur Toilette), sagen wir Bescheid.
Elektronische Geräte sind im Sportunterricht nicht erlaubt (sie werden sonst von der Lehrkraft eingezogen).
Mit Sporthalle, Umkleiden, Sanitärräumen und Geräten gehen wir pfleglich um; Beschädigungen melden wir der Lehrkraft.
Bei Unfall und Alarm
Unfälle melden wir sofort der Lehrkraft (Unfallbogen).
Bei Alarm verhalten wir uns ruhig und gehen geschlossen auf den Schulhof.
Gesundheit und Teilnahme
Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine aktive Teilnahme an einzelnen Übungen oder Bewegungsfeldern nicht zulassen, teilen die Eltern der Sportlehrkraft in jedem Schuljahr sowie bei Neuauftreten schriftlich mit (Nachweis durch ärztliches Attest).
Bei Sportbefreiung oder Unterrichtsversäumnis ist eine persönliche Absprache mit der Sportlehrkraft nötig: bis zu dreimal ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern möglich, ab der Folgestunde ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Bei einer Nichtteilnahme von mehr als sechs Wochen ist bei der Schulleitung eine Noten- bzw. Teilnotenbefreiung zu beantragen.
Wenn sich alle an diese Regeln halten, macht der Sportunterricht mehr Spaß – und alle bleiben gesund!







