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Bewertungsmaßstäbe

 

 

Auf dieser Seite erklären wir, woraus sich eine Note zusammensetzt, nach welchem Schlüssel wir bewerten und was Sie von uns erwarten dürfen.

 

Wie wir bewerten – und warum

Leistungsbewertung soll vor allem eines: informieren, beraten und beim Lernen weiterhelfen. Sie zeigt Schülerinnen und Schülern – und ihren Eltern –, wo sie stehen und wie sie sich entwickeln, und sie ist die Grundlage für gezielte Förderung.

 

Dabei gelten für uns feste Grundsätze:

  • Bewertung ist nachvollziehbar und transparent: Anforderungen und Bewertungskriterien sind vorher bekannt.

  • Bewertung ist fair und am Lernstand orientiert – und ausdrücklich kein Mittel der Bestrafung.

  • Schülerinnen, Schüler und Eltern haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über den aktuellen Leistungsstand.

 

Woraus sich eine Note zusammensetzt

Eine Note entsteht nicht aus einer einzigen Arbeit, sondern aus mehreren Bereichen über das ganze Halbjahr hinweg:

  • Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)

  • Schriftliche Lernerfolgskontrollen (kurze Tests)

  • Mitarbeit im Unterricht – mündliche Beiträge, praktische Arbeiten und Präsentationen

  • Hausaufgaben (nur eingeschränkt) und weitere fachspezifische Bereiche

Wichtig – und oft überraschend: In der Sekundarstufe I zählen die schriftlichen Arbeiten nur 25 % der Gesamtnote. Die übrigen 75 % entstehen aus allen anderen Leistungen zusammen, vor allem aus der laufenden Mitarbeit im Unterricht. Regelmäßige Beteiligung, Tests und praktische Arbeit über das Schuljahr sind für die Note also wichtiger als einzelne Klassenarbeiten.

 

  

 

Nach welchem Schlüssel wir bewerten

  

 

Was Schülerinnen, Schüler und Eltern erwarten dürfen

Faire Bewertung braucht klare Regeln. Deshalb gilt:

  • Ankündigung: Klassenarbeiten werden mindestens fünf Schultage vorher angekündigt. An einem Tag wird höchstens eine geschrieben, in einer Woche höchstens zwei.

  • Bekannte Kriterien: Die inhaltlichen Schwerpunkte und die Bewertungskriterien sind vor der Arbeit bekannt.

  • Recht auf Auskunft: Schülerinnen, Schüler und Eltern können jederzeit Auskunft über den aktuellen Leistungsstand erhalten.

  • Rechtzeitige Information: Ist eine Versetzung gefährdet, informieren wir rechtzeitig – durch einen Vermerk im Halbjahreszeugnis oder eine schriftliche Benachrichtigung rund zehn Wochen vor Schuljahresende – und beraten über Wege zur Verbesserung.

  • Zügige Korrektur: Klassenarbeiten werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen korrigiert, besprochen und mit nach Hause gegeben.

 

  • Nachteilsausgleich: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (LRS/Rechenschwäche) oder mit anderem anerkannten Bedarf erhalten einen Nachteilsausgleich, damit sie ihre Leistung zeigen können.

  • Angemessene Anforderungen: Fällt eine Klassenarbeit bei mehr als einem Drittel der Klasse mangelhaft oder ungenügend aus, wird geprüft, ob Vorbereitung und Anforderungen angemessen waren.

  • Umgang mit Täuschung: Bei einer Täuschung entscheidet die Lehrkraft je nach Schwere über das weitere Vorgehen.