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Welche Abschlüsse werden an einer Oberschule vergeben?

 

Abschlüsse Anschlüsse

Abschluss-

bestimmungen

Erweiterte Berufsbildungsreife/
Erweiterter Hauptschulabschluss
Berufsausbildung

 

 

in der Verordnung

über die

Bildungsgänge

in der

Sekundarstufe I

(Sekundarstufe I - Verordnung)

Fachoberschulreife/
Realschulabschluss/
Mittlerer Schulabschluss

Berufsausbildung,
Übergang in die Fachoberschule

(führt zu Erwerb der Fachhochschulreife)

Bei besonderen Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch

der gymnasialen Oberstufe

erworben

Berufsausbildung,
Übergang in die Fachoberschule

(führt zum Erwerb der Fachhochschulreife),
Übergang in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder Oberstufenzentren

 

Innerhalb der Oberschule wird der für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler erreichbare Schulabschluss nicht bereits am Beginn der Jahrgangsstufe 7 festgelegt, sondern spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 9.

  • Im kooperativen System: Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 kann bei entsprechenden Leistungen von der EBR-Klasse in die FOR-Klasse gewechselt werden.
  • Im integrativen System: Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 kann bei entsprechenden Leistungen in die erforderlichen B-Kurse gewechselt werden.

 

Der Übergang in den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist am Ende der Jahrgangsstufe 10 möglich. Darüber hinaus kann jeweils am Ende der Jahrgangsstufe 7, 8 oder 9 ein Wechsel in ein Gymnasium oder eine Gesamtschule (Schulformwechsel) beantragt werden.

 

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