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Strengeres Handyverbot ab dem 13. März 2024

Ab dem 13. März 2024 wird das Handyverbot an unserer Schule noch konsequenter durchgesetzt. Vor Unterrichtsbeginn sind Handys und Smartphones bei der unterrichtenden Lehrkraft abzugeben. Auch in der Pause ist die Nutzung von Handys und Smartphones in den Fluren nicht gestattet. Verstöße gegen das Handyverbot werden mit Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen gemäß des Brandenburgischen Schulgesetzes geahndet. 


Wir beantworten die wichtigsten Fragen
 

Für wen gilt das strengere Handyverbot?

Darf das Handy/Smartphone während der kleinen Pausen im Haus genutzt werden?

Darf das Handy/Smartphone in der Freistunde genutzt werden?

Wann muss das Handy/Smartphone abgegeben werden?

Wann wird das Handy/Smartphone wieder ausgegeben?

Das Handy wird aus medizinischen Gründen benötigt.

Was ist, wenn ich mein Kind während der Schulzeit kontaktieren muss?